Unser Verein Ukrainhilfe ist nun als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Steuer befreit. Unsere Spendenden dürfen also ab sofort bis zu 20% es Nettoeinkommens – sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF pro Jahr betragen – als Spende bei der Steuererklärung abziehen. Die dafür nötige Steuerbestätigung können nun bei allen Spenden optional angefordert werden.